Daß in der Vergangenheit auch in Bobingen Passionsspiele aufgeführt wurden, wissen wir aus dem Buch von Herbert Schäfer, dem die folgende Darstellung verpflichtet ist:
Die Gemeinde Bobingen hatte sich nach mehreren verheerenden
Viehseuchen zwischen 1742 und 1747, die von Wetterkatastrophen und Ungezieferplagen, begleitet waren "mit einem Gelübde samentlich verpflichtet, jährlich die schmerzhafteste Leydens, und Sterbens Geschieht unsers göttlichen Erlösers" (genannt die Passion) "öffentlich vorzustellen, ... damit der allgütige
Gott die Feldfrüchte hierorts vor Schaur, Hagel, Ungeziefer gnädigst bewahren wolle." In einem Brief des
bischöflichen Generalvikariats vom 25.3.1748 wurde
dem Pfarrer Johann Bapt. Ehnle "auf dessen Bericht
vom 16. (März) über das bittliche Ansuchen der Gemeindt aida die Erlaubnis mitgeteilt, die vorhabende
Passions-Comoedi an dem Palm- und grünen Donnerstag spiehlen zu därfen, ... jedoch aber daß alle Unordnung, undt Ungebühr darbey vermeidet, der
Anfang darmit gleich nach dem Ordinah-Gottesdienst
gemacht, solche zumahlen annoch beym Dag geendigt, und nit in die Nacht hinauß gezogen werdten."
.... Der Pfarrer sollte zuvor auch "die Composition
sothaner Vorstellung durchlesen, und so einrichten,
daß niths Ungleiches unterlauffen möge, solte aber
gegen Verhoffen die geringste Ungebühr darbey passieren, so würdet man solche alsbalde abstellen." Die
Argumente des Generalvikars lassen die Einstellung
der Aufklärung gegen derartige Aktionen des Volkes
erkennen. Es darf nicht "die geringste Ungebühr darbey passieren" und das Spiel muß vor Einbruch der
Dunkelheit beendet sein: "der Anfang darmit gleich nach dem Ordinary-
Gottesdienst gemacht, solche zumahlen anoch beym Dag geendigt, und nit in die Nacht hinauß
gezogen werdten."
Zwanzig Jahre später erfolgte das generelle Verbot von Passionsspielen. Da sich weder in den Gemeinderechnungen noch
in den Heiligenrechnungen Ausgaben für die Passionsspiele finden, dürfte außer Zweifel stehen, daß die Corporis-Christi-
Bruderschaft in Bobingen die Spiele durchführte. Die Bobinger Bruderschaft war bereits 1608 vom
Bischof der Erzbruderschaft bei Hl. Kreuz in Augsburg inkorporiert worden, woraus sich ein zusätzliches
Argument ergibt, daß sich diese Bruderschaft der Passionsspiele in Bobingen angenommen hat.
Mit Schreiben des Generalvikariats vom 7. Juni 1770
wurde Pfarrer Franz Xaver Kucher die weitere Aufführung des Passionsspiels untersagt. Das Generalvikariat handelte auf Weisung von Fürstbischof Klemens Wenzeslaus. Dieser hatte am 3. April 1770
"gnädigst anbefohlen, daß in allhiesigem Bistum die
Fasten-Comoedien abgestellt werden sollen." Am selben Tag wurde auch die Bobinger "Passions-Comoedie
nur mehr für dieses Jahr gestattet".
Die Bobinger traf
das hart, ging ihr Passionsspiel doch auf ein Gelübde
zurück. Die Bobinger
Bauern reagierten bedrückt und neigten dazu, Viehseuchen und Feuersbrünste der folgenden Jahre
als Gottesstrafe für das gebrochene Gelübde zu empfingen. Versuche, das Verbot der "Fasten-
Comoedien" zu unterlaufen und ein geistliches Schauspiel zu Ehren der Heiligen Felizitas aaufzuführen,
wurden vom Ordinariat zurückgewiesen, ebenso wie ein neuer Antrag von 1801, das Passionsspiel
wieder zu genehmigen. Im Jahre 1801 kam das
endgültige Aus.
Die Bitte um göttlichen Schutz verlegte sich daher mehr auf
die Wallfahrten und Flurumgänge. So ist z.B. heute noch in Andechs eine Kerze von der Bobinger
Wallfahrt von l7I4 mit dem Schild der Heiligen Felizitas erhalten.
Texte
und Kostüme des Spiels sind leider nicht erhalten, Rechnungen oder andere Aufzeichnungen
ebenso nicht.
Quellen:
- Herbert Schäfer, Bobingen, Beiträge zur Heimatgeschichte, Münster 1990
- W. Pötzl, Kirchengeschichte und Volksfrömmigkeit, Augsburg 1994
Auf der Internetseite der Bobinger Hochsträssler erfahren Sie mehr zur Geschichte des Bobinger Theaters: » www.hochstraessler.de «
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